Ein Pferdekaufvertrag ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, der den Kauf eines Pferdes regelt. Da Pferde nach § 90a BGB als Sachen behandelt werden, gelten für sie die gleichen rechtlichen Regelungen wie für den Kauf von Gegenständen.
Die Bedeutung eines schriftlichen Pferdekaufvertrags
Obwohl ein Pferdekauf theoretisch auch mündlich oder durch einen Handschlag vereinbart werden kann, ist ein schriftlicher Vertrag dringend zu empfehlen. Ein schriftlicher Pferdekaufvertrag dient als Nachweis für die vereinbarten Konditionen und kann im Streitfall als Beweismittel dienen. Darüber hinaus ermöglicht er es beiden Parteien, alle relevanten Aspekte des Kaufs detailliert zu klären, wie beispielsweise den Preis, die Beschreibung des Pferdes, die Haftung für Mängel und die Übergabe des Pferdes.
Die Rolle der Ankaufsuntersuchung
Eine Ankaufsuntersuchung durch einen Tierarzt vor dem Kauf ist eine zusätzliche Maßnahme, um die Gesundheit und den Zustand des Pferdes zum Zeitpunkt des Kaufs zu dokumentieren. Da sich das Verhalten und die Gesundheit eines Pferdes aufgrund von Faktoren wie Transport oder Stallwechsel schnell ändern können, bietet eine Ankaufsuntersuchung zusätzliche Sicherheit für den Käufer. Der Tierarzt kann feststellen, ob das Pferd gesund ist, ob es bestimmte Krankheiten oder Beschwerden hat und ob es sich für den vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Die Ergebnisse der Ankaufsuntersuchung sollten im Pferdekaufvertrag festgehalten werden.
Umgang mit Mängeln nach dem Kauf
Entdeckt der Käufer nach dem Kauf einen Mangel am Pferd, hat er das Recht, vom Verkäufer Nachbesserung zu verlangen. Der Käufer muss den Mangel nachweisen und dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Käufer nicht einfach sein Geld zurückfordern kann, es sei denn, die Nachbesserung schlägt fehl oder der Verkäufer verweigert sie.
Pferdekaufvertrag Muster: Anpassung & Nutzung
Ein Pferdekaufvertrag Muster kann als Ausgangspunkt für die Erstellung eines individuellen Pferdekaufvertrags dienen. Es umfasst typischerweise alle wichtigen Punkte, die in einem Pferdekaufvertrag geregelt werden sollten, kann jedoch nach Bedarf angepasst und erweitert werden. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Muster immer nur eine allgemeine Orientierung bietet und bei speziellen Fragen oder Unklarheiten rechtlicher Natur eine Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert ist.
Pferdekaufvertrag
Zwischen
[●]
- nachfolgend „Verkäufer“ genannt -
und
[●]
- nachfolgend „Käufer“ genannt -
wird nachfolgender Kaufvertrag geschlossen:
§ 1 Kaufgegenstand
Der Verkäufer verkauft dem Käufer das Pferd [●]
Der Käufer hat Einsicht in [die Zuchtbescheinigung / den Pferdepass] genommen.
§ 2 Beschaffenheitsvereinbarung
Die Parteien vereinbaren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs des Pferdes folgende:
1. äußere Beschaffenheitsmerkmale:
Alter: [●]
Geschlecht: [●]
Farbe: [●]
Abzeichen: [●]
Abstammung: [●]
In einem Zuchtbuch eingetragen [ja / nein]
2. gesundheitliche Beschaffenheit:
a) mit tierärztlicher Untersuchung:
Vereinbart wird der Gesundheitszustand, der sich aus der tierärztlichen Untersuchung durch den Tierarzt [●] ergibt. Der Inhalt des aufgrund der tierärztlichen Untersuchung angefertigten tierärztlichen Feststellungen zum Gesundheitszustand des Pferdes bestimmen die gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes. Ausführungen im tierärztlichen Gutachten zum Verwendungszweck werden nicht Inhalt des vorliegenden Vertrages.
b) ohne tierärztliche Untersuchung
c) Das Pferd ist geimpft worden gegen [●]
d) Wurmkuren: [ja, letztmalig am [●] / nein].
e) Das Pferd hat während der Besitzzeit beim Verkäufer [keine Krankheiten. / folgende Krankheiten gehabt:]
[●]
3. Besonderheiten / Eigenheiten des Pferdes
a) Die Parteien sind sich einig, dass aus folgenden Besonderheiten/ Eigenheiten des Pferdes keine Haftung des Verkäufers hergeleitet werden kann:
[●]
b) Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, dass den Verkäufer keine Haftung trifft in Bezug auf folgende Sachbereiche, für die ihm konkrete Kenntnisse fehlen:
[●]
c) Die Parteien sind sich außerdem einig, dass die weitere Entwicklung und die weiteren Fähigkeiten des Pferdes nicht absehbar sind. Eventuelle mündliche Aussagen des Verkäufers über die Zuordnung des Pferdes hinsichtlich seiner vorwiegenden, dauerhaften Eignung z.B. als [Dressur-/ Spring-/ Vielseitigkeits-/ Fahr-/ Voltigierpferd] stellen keine Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern beruhen auf subjektiv geprägten Eindrücken des Verkäufers. Auch ist eine Zusage hinsichtlich besonderer, dauerhafter Fähigkeiten des besprochenen hiermit nicht verbunden.
d) Das Pferd wird verkauft, wie besichtigt und zur Probe geritten. Hinsichtlich der reiterlichen bzw. sportlichen Beschaffenheit wird der Zustand als vertraglich vereinbart zugrunde gelegt, der sich nach Besichtigung des Pferdes und/oder nach Probezeit durch den Käufer darstellt. Insoweit erfolgt der Verkauf unter vollständigem Ausschluss jeglicher Haftung. Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen ausgenommen ist eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen gelten die vorstehenden Rechtsbeschränkungen auch nicht für eine Haftung bei grob fahrlässiger verursachten Schäden und nicht für Personenschäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn, der Käufer ist Unternehmer.
§ 3 Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt € [●].
Der Kaufpreis ist bei Kaufabschluss bis zum [●] [bar / per Scheck / auf das Konto [●]] zu zahlen.
§ 4 Gefahr-, Lasten- sowie Eigentumsübergang
- Die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs des Pferdes sowie Lasten und Kosten gehen mit Wirksamwerden des Kaufvertrages auf den Käufer über. Der Kaufvertrag wird, wenn keine tierärztliche Untersuchung vorgesehen ist, sofort, bei Vereinbarung einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 5 wirksam.
- [Die Zuchtbescheinigung / der Pferdepass] werden bei Barzahlung des Kaufpreises übergeben / bei Eingang des Kaufpreises übergeben / bei Einlösung des Schecks übersandt / bei Eingang der vollen Kaufsumme dem Käufer übersandt
- Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Eigentum am Pferd mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Käufer übergehen soll. Der Verkäufer erklärt, dass bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung das Recht Dritter am Pferd bestehen, Der Verkäufer übergibt dem Käufer die das Pferd betreffenden Urkunden:
[●]
[●]
§ 5 Tierärztliche Untersuchung
Für den Fall, dass die Parteien die Durchführung einer tierärztlichen Untersuchung vereinbaren, gilt folgendes:
- Der vorstehende Kaufvertrag wird erst wirksam, wenn das Pferd durch den vom [Verkäufer / Käufer] zu beauftragte Tierarzt [●] untersucht ist und wenn sich der Käufer nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses entscheidet, das Pferd zu übernehmen. Der Käufer hat dem Verkäufer seine Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. In jedem Fall wird der Verkäufer von seiner Verkaufsverpflichtung frei, wenn der Käufer seine Entscheidung nicht innerhalb von [●] Tagen nach dem Zeitpunkt der tierärztlichen Untersuchung dem Verkäufer mitgeteilt hat.
- Der Auftraggeber bestimmt den Umfang der tierärztlichen Untersuchung und trägt die Kosten.
§ 6 Garantie
Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie oder sonstige Gewähr für bestimmte Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten des Pferdes, auch nicht dafür, dass das Pferd eine bestimmte Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer behält.
§ 7 Verjährung
Mängelansprüche des Käufers verjähren in 3 Monaten nach Ablieferung des Pferdes.
§ 8 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgedungen werden.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.
[Ort, Datum] [Ort, Datum]
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[●] [●]
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